Alles wird teurer! Wohl selten hat das in Deutschland so gestimmt wie in diesen Monaten. Wir widersetzen uns dem Trend und reduzieren die Prämie bei gleichen Leistungen im ersten Versicherungsjahr um bis zu 50 %. Das gab es noch nie!
Die EKS–Einkommenssicherung ist die erste und einzige Praxis-/Ertragsausfallversicherung mit einem generellen Kündigungsverzicht bis zum Alter 65 Jahre. Damit haben Ihre Kunden die maximale Sicherheit, da der Vertrag vom Versicherer weder zum Ablauf noch nach einem Leistungsfall gekündigt werden kann. Mehr geht nicht.
Die Haftzeit bestimmt maßgeblich den Umfang des Versicherungsschutzes. Generell beträgt unsere Haftzeit 24 Monate.
Wichtig! Unterbrechungen, die auf dieselbe Krankheit oder denselben Unfall zurückzuführen sind, gelten nicht als eine Unterbrechung
Wenn im Anschluss an eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit eine teilweise Arbeitsunfähigkeit (mind. 50%) fortbesteht, so wird die Leistung für weitere 4 Wochen bezahlt. Der Tagessatz reduziert sich im Ausmaß der teilweisen Arbeitsunfähigkeit.
In den ersten Jahren einer Praxis-/Firmenneugründung ist es oftmals schwierig die Kosten und den Gewinn abzuschätzen. Im Regelfall steigern sich die Kosten und der Gewinn in den ersten Jahren deutlich.
Hier empfehlen wir Ihnen unsere Erhöhungsoption. Mit der Erhöhungsoption (abschließbar bis Alter 45 Jahre) hat Ihr Kunde in den ersten fünf Versicherungsjahren das Recht die Versicherungssumme um bis zu 30% zu erhöhen und dies ohne neuerliche Gesundheitsprüfung.
Ab sofort können Kunden in der Tarifgruppe 1 gegen einen Rabatt in Höhe von 5 % optional die Sachgefahren ausschließen.
Gleichgültig wo Versicherungsfall eintritt. Ihre Kunden haben immer vollen Versicherungsschutz.
Bei Unfall oder stationärem Aufenthalt von mind. 48 Stunden reduziert sich die Karenzzeit um 7 Tage.
Der Vertrag beinhaltet eine jährliche Dynamik in Höhe von 2,5%.
Der Vertrag sieht eine Entbindungspauschale von 7 Tagessätzen vor.